Kinderzahnheilkunde

Der erste Besuch beim Zahnarzt

Wann sollte das Kind zum ersten Mal zum Zahnarzt gehen? Wie können Eltern ihre Kinder am besten darauf vorbereiten?

Kinder sollten mit etwa spätestens 2 ½ Jahren zum ersten Mal zur Vorsorgeuntersuchung in eine Praxis kommen. Im Idealfall bringen Eltern ihren Nachwuchs aber schon dann, wenn die ersten Zähne unterwegs sind – denn mit den ersten Zähnen beginnt auch die Zahnpflege. Beim allerersten Termin sitzt das Kind dabei noch auf dem Schoß seiner Begleitperson. Sobald es dabei den Mund öffnet, können wir als Zahnärzte einen ersten Blick auf die Zähne des Kindes werfen und uns somit ein erstes Urteil bilden.

Mit spätestens 3 Jahren sitzt der Nachwuchs dann zum ersten Mal auf dem Behandlungsstuhl zur Untersuchung. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Kind physisch und psychisch bereit dazu, den Mund für längere Zeit offen zu halten. Im Idealfall ist es bereits an die Praxis gewöhnt und erlebt den Aufenthalt in einer Praxis somit als etwas ganz Normales. Wenn das Kind jedoch bei seinem ersten Praxisbesuch direkt behandelt werden muss, werden Zahnarztbesuche als ungewohnt und möglicherweise beängstigend empfunden. Daher sollte das Hauptaugenmerk auf eine behutsame Kontaktaufnahme und eine schonende Gewöhnung an die fremde Atmosphäre liegen.

Um sie auf den ersten Zahnarztbesuch vorzubereiten, können Eltern ihren Kindern beispielsweise Kinderbücher vorlesen, die Neugier auf die Zahnarztpraxis wecken. Außerdem sollten sie vermeiden, dem Kind unnötig Angst zu machen oder ihm mit dem Zahnarztbesuch zu drohen, etwa nach dem Motto: „Wenn du deine Zähne nicht putzt, dann bekommst du Schmerzen und dann müssen wir zum Arzt gehen!“. Vielmehr ist es sinnvoller, den Zahnarztbesuch – ohne dabei zu viel Theater darum zu veranstalten – als ein für das Kind positives Erlebnis zu gestalten. Als Zahnärzte kommen wir Ihnen dabei entgegen, indem wir Ihren Nachwuchs spielerisch an die Erstbehandlung heranführen.

Prophylaxe und Früherkennung

Krankenkassen sehen für Kinder und Jugendliche die sogenannte Früherkennungsuntersuchung und die Individualprophylaxe vor. Die Früherkennungsuntersuchung findet erstmals ab dem 30. Lebensmonat statt, wobei weitere Termine im Abstand vom 49. bis zum 72. Monat (also im sechsten Jahr) folgen sollten. Die Individualprophylaxe erfolgt ab sechs Jahren und findet zwei Mal jährlich bis zum 18. Lebensjahr statt. Dazu gehören Prophylaxesitzungen zur Optimierung der Mundhygiene sowie die Unterstützung der Zahnhärtung mit Fluoriden.